Herzlich Willkommen bei der
Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
Die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Träger der Versorgungseinrichtung ist die Bezirksärztekammer Trier. Die Versorgungseinrichtung führt das Siegel der Bezirksärztekammer Trier mit dem Zusatz „Versorgungseinrichtung“.
Die Organe der Versorgungseinrichtung sind die Hauptversammlung und der Verwaltungsrat. Beide Gremien bestehen ausschließlich aus Mitgliedern und Rentnern der Versorgungseinrichtung. Eine Übersicht über die Sitzungstermine der beiden Gremien finden Sie im Downloadbereich unter Nützliche Hinweise. Die Sitzungen des Verwaltungsrats sind nicht öffentlich, während bei den Sitzungen der Hauptversammlung Besucher willkommen sind, wenn diese Mitglieder oder Rentner unseres Versorgungswerkes sind.
Nachfolgend werden aus Vereinfachungsgründen die Begriffe "Arzt", "Ärzte" und "Rentner" in ihrer maskulinen Form verwendet. Selbstverständlich sind beide Geschlechter gemeint.
In Deutschland haben Ärzte die Möglichkeit, sich von ihrer Rentenversicherungs-pflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und können stattdessen ausschließlich über berufsständige Versorgungswerke für ihr Alter vorsorgen. Die Versorgungseinrichtungen unterliegen nicht den gesetzlichen Vorschriften der Deutschen Rentenversicherung Bund, sondern den Bestim-mungen ihrer eigenen Satzung.
Die aktuelle Satzung der Versorgungseinrichtung Trier steht als Download zur Verfügung, zusätzlich sind die alten Satzungen verfügbar. Seit der Einführung des Heilberufsgesetz ab Januar 2015 ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz, als neue Aufsichtsbehörde für die Versorgungseinrichtung zuständig.
Als Versorgungseinrichtung übernehmen wir die Alters- und Hinterbliebenen-versorgung für das Gebiet der Bezirksärztekammer Trier (Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg sowie Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel). Wir sind unseren Mitgliedern und Rentnern ein zuverlässiger Partner für eine solide und seriöse Alters- und Hinterbliebenen-versorgung.
Das Vermögen der Versorgungseinrichtung ist Sondervermögen der Bezirks-ärztekammer Trier und wird nach den Bestimmungen der Satzung der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier verwaltet.
Übersicht per |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Mitglieder: |
2.735 |
2.670 |
Rentenbezieher: |
921 |
888 |
Beitragseinnahmen: |
€ 30.661.627 |
€ 29.277.280 |
Versorgungsleistungen: |
€ 28.437.496 |
€ 27.870.904 |
Verwaltungskostensatz: |
1,61 % |
1,73 % |