Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
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A K T U E L L E S
WICHTIG

Wir ziehen um!

Daher bleibt unsere Geschäftsstelle von Mittwoch, 7. bis Mittwoch, 14. Juni 2023 geschlossen. Ab dem 15. Juni sind wir in der Schönbornstraße 10 in 54295 Trier wieder für Sie da.

Befreiungsantrag DRV:
ab dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der
gesetzlichen Rentenversicherungs-
pflicht
in elektronischer Form gestellt werden (sogenannter eBefreiungsantrag)!
Bitte folgen Sie dem Link:
https://www.e-befreiungsantrag.de/ebefreiung/#/
Gerne können Sie telefonisch Kontakt unter 0651-170886 0 aufnehmen, um die erforderlichen Daten zur Antragstellung schnell und unkompliziert
zu erhalten.

ENERGIEPREIS-
PAUSCHALE:

Bitte beachten Sie hierzu unsere Ausführungen und Hinweise zur Energiepreispauschale unter Downloads "Nützliche Hinweise".

Herzlich Willkommen bei der

Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier

Die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Träger der Versorgungseinrichtung ist die Bezirksärztekammer Trier. Die Versorgungseinrichtung führt das Siegel der Bezirksärztekammer Trier mit dem Zusatz „Versorgungseinrichtung“.

Die Organe der Versorgungseinrichtung sind die Hauptversammlung und der Verwaltungsrat. Beide Gremien bestehen ausschließlich aus Mitgliedern und Rentnern der Versorgungseinrichtung. Eine Übersicht über die Sitzungstermine der beiden Gremien finden Sie im Downloadbereich unter Nützliche Hinweise. Die Sitzungen des Verwaltungsrats sind nicht öffentlich, während bei den Sitzungen der Hauptversammlung Besucher willkommen sind, wenn diese Mitglieder oder Rentner unseres Versorgungswerkes sind.

Nachfolgend werden aus Vereinfachungsgründen die Begriffe "Arzt", "Ärzte" und "Rentner" in ihrer maskulinen Form verwendet. Selbstverständlich sind beide Geschlechter gemeint.

In Deutschland haben Ärzte die Möglichkeit, sich von ihrer Rentenversicherungs-pflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und können stattdessen ausschließlich über berufsständige Versorgungswerke für ihr Alter vorsorgen. Die Versorgungseinrichtungen unterliegen nicht den gesetzlichen Vorschriften der Deutschen Rentenversicherung Bund, sondern den Bestim-mungen ihrer eigenen Satzung.
Die aktuelle Satzung der Versorgungseinrichtung Trier steht als Download zur Verfügung, zusätzlich sind die alten Satzungen verfügbar. Seit der Einführung des Heilberufsgesetz ab Januar 2015 ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz, als neue Aufsichtsbehörde für die Versorgungseinrichtung zuständig.

Als Versorgungseinrichtung übernehmen wir die Alters- und Hinterbliebenen-versorgung für das Gebiet der Bezirksärztekammer Trier (Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg sowie Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel). Wir sind unseren Mitgliedern und Rentnern ein zuverlässiger Partner für eine solide und seriöse Alters- und Hinterbliebenen-versorgung.

Das Vermögen der Versorgungseinrichtung ist Sondervermögen der Bezirks-ärztekammer Trier und wird nach den Bestimmungen der Satzung der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier verwaltet.


Übersicht per 31.12.2021 31.12.2020
Mitglieder: 2.735 2.670
Rentenbezieher: 921 888
Beitragseinnahmen: € 30.661.627  € 29.277.280
Versorgungsleistungen: € 28.437.496   € 27.870.904
Verwaltungskostensatz: 1,61 % 1,73 %


Versorgungseinrichtung
der Bezirksärztekammer Trier
Balduinstraße 10-14
54290 Trier
 
Tel.
: 0651 / 170 886- 0
Fax
: 0651 / 170 886- 66
Mail
: info@ve-trier.de