Allgemein
Die Leistungen der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier bestehen aus Zahlung von Berufsunfähigkeits-, Alters-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten. Außerdem können Maßnahmen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit bezuschusst werden.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht sofort nach der ersten Beitragszahlung voller Versorgungsschutz für unsere Mitglieder.
Jedes Mitglied erhält die seinen Beiträgen entsprechende Leistung. Je höher die geleisteten Versorgungsabgaben waren und je früher die Mitgliedschaft begann, desto höher fällt die Rente im Versorgungsfalle aus. Bitte beachten Sie, dass auch angestellte Ärzte zusätzlich freiwillige Beiträge zahlen können. Jedes Mitglied kann ohne Berücksichtigung des Alters und ohne Gesundheitsprüfung die laufenden Versorgungsabgaben bis zur Höchstabgabe aufstocken.