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Aktuelles

Hinweis für Poolärztinnen/-ärzte
im Bereitschaftsdienst der KV RLP
Bitte beachten Sie unsere Information unter dem Menüpunkt "Downloads/Nützliche Hinweise/Poolärztinnen/-ärzte im Bereitschaftsdienst der KV RLP"

Jahresrundschreiben der Vorsitzenden
Sie finden das Jahresrundschreiben der VE oben unter dem Menüpunkt "Downloads/Rundschreibenarchiv".

Befreiungsantrag DRV:
Seit dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungs-
pflicht
 in elektronischer Form gestellt werden (sogenannter eBefreiungsantrag)!
Bitte folgen Sie dem: eBefreiungs-Link

Gerne können Sie telefonisch Kontakt unter 0651-170886 0 aufnehmen, um die erforderlichen Daten zur Antragstellung schnell und unkompliziert zu erhalten.

ENERGIEPREIS-PAUSCHALE:
Bitte beachten Sie hierzu unsere Ausführungen und Hinweise zur Energiepreispauschale unter Downloads "Nützliche Hinweise".


Unser Standort

Willkommen

Die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Träger der Versorgungseinrichtung ist die Bezirksärztekammer Trier. Die Versorgungseinrichtung führt das Siegel der Bezirksärztekammer Trier mit dem Zusatz „Versorgungseinrichtung“.

Die Organe der Versorgungseinrichtung sind die Hauptversammlung und der Verwaltungsrat. Beide Gremien bestehen ausschließlich aus Mitgliedern und Rentnern der Versorgungseinrichtung. Eine Übersicht über die Sitzungstermine der beiden Gremien finden Sie im Downloadbereich unter Nützliche Hinweise. Die Sitzungen des Verwaltungsrats sind nicht öffentlich, während bei den Sitzungen der Hauptversammlung Besucher willkommen sind, wenn diese Mitglieder oder Rentner unseres Versorgungswerkes sind.

Nachfolgend werden aus Vereinfachungsgründen die Begriffe "Arzt", "Ärzte" und "Rentner" in ihrer maskulinen Form verwendet. Selbstverständlich sind beide Geschlechter gemeint.

In Deutschland haben Ärzte die Möglichkeit, sich von ihrer Rentenversicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und können stattdessen ausschließlich über berufsständige Versorgungswerke für ihr Alter vorsorgen. Die Versorgungseinrichtungen unterliegen nicht den gesetzlichen Vorschriften der Deutschen Rentenversicherung Bund, sondern den Bestimmungen ihrer eigenen Satzung.
Die aktuelle Satzung der Versorgungseinrichtung Trier steht als Download zur Verfügung, zusätzlich sind die alten Satzungen verfügbar. Seit der Einführung des Heilberufsgesetz ab Januar 2015 ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz, als neue Aufsichtsbehörde für die Versorgungseinrichtung zuständig.

Als Versorgungseinrichtung übernehmen wir die Alters- und Hinterbliebenenversorgung für das Gebiet der Bezirksärztekammer Trier (Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel). Wir sind unseren Mitgliedern und Rentnern ein zuverlässiger Partner für eine solide und seriöse Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Das Vermögen der Versorgungseinrichtung ist Sondervermögen der Bezirksärztekammer Trier und wird nach den Bestimmungen der Satzung der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier verwaltet.


Übersicht per

31.12.2022         31.12.2021

Mitglieder:

2.841                    2.735

Rentenbezieher:

977                       921 

Beitragseinnahmen:

30.951.003 €     30.661.627 €

Versorgungsleistungen:

30.023.220 €    28.437.495 €

Verwaltungskostensatz:

1,64%                 1,61%